Internationales Steuerwesen
In Fragen des internationalen Steuerrechts betreuen wir ausländische Mandanten in Italien im Wesentlichen in folgenden Bereichen:
Steuerrechtliche Beratung bei der Gründung von Tochterge-
sellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten sowie
Beratung im Rahmen deren laufenden Geschäftstätigkeit
Steuervertretungen, direkte Mehrwertssteuer-Identifikation
und Mehrwertsteuer-Rückvergütungen
Rückerstattung ausländischer Quellensteuer
Grenzüberschreitende Sachverhalte betreffend gruppeninterne
Geschäftstätigkeiten (transfer pricing, Anwendung DBA, usw.)
Terminvereinbarung
Sie benötigen einen Termin oder wünschen mehr Informationen zu einem
bestimmten Tätigkeitsfeld? Wir beraten Sie gerne!